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■ Aufnahme
Sie betreten das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg durch den Haupteingang und gelangen von dort direkt in die Empfangshalle. Die Aufnahme für die stationäre Behandlung von Patienten befindet sich auf der linken Seite. Dort kümmern sich unsere Mitarbeiter um Ihre Aufnahme und helfen Ihnen gern bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten. Das Bundeswehrkrankenhaus Hamburg dient in erster Linie der Versorgung der Soldaten der Bundeswehr, die der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung unterliegen. Daneben werden auch Zivilpatienten (Kassenpatienten und Selbstzahler) stationär aufgenommen. Bei der stationären Aufnahme benötigen wir Ihre persönlichen Daten. Sie können sicher sein, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Alle Mitarbeiter des Hauses, die Zugang zu den uns anvertrauten Unterlagen haben, sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Sind Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage, zur Aufnahme zu kommen, kann auch ein Angehörigerdie Anmeldung durchführen. zurück zum Seitenanfang ■ Stationäre Behandlung von Soldaten Wird für einen Soldaten eine stationäre Behandlung erforderlich, veranlasst der für ihn zuständige Truppenarzt die Einweisung in ein Bundeswehrkrankenhaus. Die Behandlung ist im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung unentgeltlich. Als Soldatenpatient melden Sie sich zum vereinbarten Termin bei der stationären Patientenaufnahme. An Unterlagen bringen Sie mit: Nach der Erfassung seiner notwendigen Daten gehen Sie zur aufnehmenden Station. Während der Dauer der stationären Behandlung erhält der Soldat ggf. Reisebeihilfen für Besuchsreisen von Angehörigen. Der Rechnungsführer im Haus 22, 2. OG., Zimmer 87 gibt hierüber gerne Auskunft. zurück zum Seitenanfang ■ Krankenhauskosten für Zivilpatienten Pflegekosten Bei der stationären Aufnahme erhalten Sie den jeweils gültigen Pflegekostentarif. Abrechnungsbasis sind das Gesundheitsstrukturgesetz und die Bundespflegesatzverordnung. Danach werden Fallpauschalen, Sonderentgelte, Abteilungspflegesätze und ein Basispflegesatz abgerechnet. Kassenpatienten Die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisungsschein) ist uns bei der Aufnahme vorzulegen. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind (Kassenpatient), zahlen Sie gemäß § 39 des Sozialgesetzbuches V vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage derzeit 10,– Euro je Kalendertag als Eigenanteil an das Krankenhaus. Wir bitten Sie, vor Verlassen des Krankenhauses diesen Betrag in unserer Zahlstelle im Haus 22, 2. OG, einzuzahlen. Sollten Sie jedoch im laufenden Kalenderjahr schon einmal stationär über 14 Tage behandelt worden sein und die Eigenbeteiligung bereits entrichtet haben, sind Sie von einer nochmaligen Bezahlung dieser Gebühr befreit. Die Behandlungskosten rechnet die Krankenhausverwaltung direkt mit der Krankenkasse ab. Selbstzahler Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder über die allgemeine Krankenhausleistungen hinaus bestimmte, vom Krankenhaus angebotene Wahlleistungen ausdrücklich wünschen und in Anspruch nehmen, sind Sie "Selbstzahler" (früher Privatpatient). Die Behandlungskosten werden in der Regel Ihnen von der Krankenhausverwaltung in Rechnung gestellt. Wenn Sie länger als 10 Tage stationär im Krankenhaus liegen, erhalten Sie eine Zwischenrechnung, die sofort fällig wird. zurück zum Seitenanfang ■ Wahlleistungen Über die allgemeinen Krankenhausbehandlungen hinaus können Sie folgende Wahlleistungen beanspruchen: ● ärztliche Leistungen, die von den Leitenden Ärzten des Krankenhauses (bei Verhinderung durch deren Vertretungen) und allen sonstigen, zur Behandlung hinzugezogenen liquidationsberechtigten Ärzten persönlich erbracht werden zurück zum Seitenanfang ■ Unterbringung in einem Ein- oderZweibettzimmer (mit oder ohne Sanitärzone) Jede Gewährung einer Wahlleistungmuss zwischen Ihnen oder Ihren Angehörigen und der Krankenhausverwaltung schriftlich vereinbart werden. zurück zum Seitenanfang ■ Entlassung Ihre Entlassung wird in der Regel am Vormittag erfolgen. Bitte denken Sie daran, Ihre persönlichen Sachen vollständig mitnach Hause zu nehmen und vom Krankenhaus geliehene Gegenstände zurückzugeben. Das erspart Ihnen und uns nachträgliche Rückfragen und Zeitaufwand. Soldaten denken bitte an die Bezahlung des Verpflegungsgeldes beim Rechnungsführer. Unsere Zivilpatienten bitten wir, vor ihrer Abreise ihre gesetzliche Eigenbeteiligung an den Krankenhauskosten in der Zahlstelle zu begleichen. Soldaten können, so weit erforderlich, eine Militärdienstfahrkarte beim Rechnungsführer empfangen. Die Abrechnungsstelle für Zivilpatienten, der zuständige Rechnungsführer für die Soldaten-Patienten sowie die Zahlstelle befinden sich im Verwaltungsgebäude (Haus 22, 2. OG). Öffnungszeiten Rechnungsführer:
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